Die Praxis ist geöffnet und Ihre Termine finden zeitlich wie vereinbart in den Räumen der Praxis statt.
Laut Schreiben des Corona-Lagezentrum der KVB vom 19.01.2021 gilt die FFP2-Maskenpflicht ab sofort auch für Patienten in Praxen mit medizinischem, psychotherapeutischem und pflegerischem Leistungsangebot, soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt.
Beim Aufsuchen der Arztpraxis hat der Patient dabei, eine selbst beschaffte FFP2- Maske zu verwenden.
Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht
- Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ab dem 7. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert),
- Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht möglich bzw. unzumutbar ist.
Gern können Sie auch die Videosprechstunde nutzen. Wenn Sie mir Bescheid geben, übersende ich Ihnen einen Zugangslink, dazu nutze ich die sichere Plattform von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE.
Beste Grüße K. Krauße (31.01.2021)